Ihre Datenschutzvertretung in der EU

Unternehmen aus einem Drittland, die Waren oder Dienstleistungen in der EU/EWR anbieten und nicht in der EU/EWR niedergelassen sind, müssen gemäss Art. 27 DSGVO einen Vertreter in der EU benennen. Dies gilt auch für Unternehmen aus einem Drittland, die das Verhalten betroffener Personen in der EU/EWR beobachten und für Auftragsverarbeiter in einem Drittland.

Die BWO GmbH bietet Ihrem Unternehmen einen Datenschutz-Vertreter in der EU/EWR, der für Aufsichtsbehörden der EU und betroffene Personen als Anlaufstelle dient.

Die Basisdienstleistung umfasst:

  • Benennung des EU-Datenschutzvertreters durch schriftliche Beauftragung
  • Angabe des Vertreters in Ihrer Datenschutzerklärung
  • Prüfung und Weiterleitung von Anfragen der Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen
  • Führen des Verarbeitungsverzeichnisses des Verantwortlichen bzw. des Auftragsverarbeiters
  • Ansprechpartner in Deutschland und in der Schweiz
  • Erreichbarkeit per Telefon, Email oder Briefpost während der Bürozeiten, in dringenden Fällen auch ausserhalb der Bürozeiten

In Zusammenarbeit mit der integratio GmbH Zürich / Böblingen bieten wir zudem folgende Beratungsleistungen an:

  • Prüfung der Notwendigkeit eines EU-Vertreters
  • Bearbeitung von Anfragen der Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen
  • Führen der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen
  • Briefings/Informationsmeetings über aktuelle Themen und Neuerungen im Bereich der DSGVO, die Ihr Unternehmen betreffen
  • Beratung in allen grenzüberschreitenden Datenschutzfragen sowohl nach Schweizer Recht wie auch nach EU- und deutschem Recht
  • Prüfung und Erstellung von vertraglichen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern und Kunden in der EU (z.B. nach deutschem Recht)

Ihre Vorteile sind:

  • skalierbare und auf Ihre Bedürfnisse angepasste Lösung
  • Ansprechpartner in der Schweiz und in Deutschland
  • Datenschutz- und juristische Expertise für die Schweiz und EU in direktem Zugriff